Nürnberg 1945 und der Weg zur Gerechtigkeit

Beitragsbild Nürnberg 1945

Vorbereitung auf den Prozess

Bevor Nürnberg 1945 zum Schauplatz von Prozessen wird, schauen wir auf das Kriegsende. Der Krieg in Europa ist endlich vorbei, Deutschland hat kapituliert und das NS-Regime ist zusammengebrochen. Zurück bleibt ein zerstörtes Land und die Frage, wie mit den Verantwortlichen umzugehen ist. Millionen Menschen sind tot, unzählige Verbrechen sind begangen worden. Die Welt steht vor einer Entscheidung, die es in diesem Ausmaß noch nie gegeben hat.

Die Siegermächte – die USA, Großbritannien, Frankreich und die Sowjetunion – einigen sich darauf, die führenden Vertreter des Regimes vor Gericht zu stellen. Es soll ein Verfahren mit klaren Regeln werden in dem die Schuld bewiesen werden soll. Man will sich damit von den Methoden der Kriegsverbrecher deutlich abgrenzen. Damit beginnt ein neuer Ansatz: die Schuldigen werden nicht einfach bestraft, sondern juristisch aufgearbeitet.

Im August 1945 schaffen die Alliierten mit dem Londoner Statut die Grundlage dafür. Es legt fest, welche Verbrechen verfolgt werden: Angriffskrieg, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Zum ersten Mal werden diese Begriffe klar definiert und als strafbar festgeschrieben. Damit entsteht ein internationales Recht, das über nationale Grenzen hinausgeht.

Die Wahl des Ortes fällt auf Nürnberg. Die Stadt ist durch die Nazis als zentraler Ort der NS-Propaganda belastet, aber der Justizpalast ist weitgehend unzerstört und geeignet für ein Verfahren dieser Größe. Hier soll gezeigt werden, dass selbst die mächtigsten Männer zur Verantwortung gezogen werden können. Der Prozess ist damit ein Signal an die ganze Welt und an alle, die noch Anhänger der Nationalsozialisten sind.

Bühne des Prozesses

Am 20. November beginnt in Nürnberg 1945 der Prozess. Im Justizpalast, im Saal 600, stehen die Angeklagten zum ersten Mal vor dem Internationalen Militärgerichtshof. 24 führende Vertreter des NS-Staates sind angeklagt. Männer, die noch wenige Monate zuvor Macht über ganze Länder hatten, sitzen nun hinter einer einfachen Holzbarriere und müssen sich verantworten.

Das Gericht ist international besetzt. Jede der vier Siegermächte stellt einen Richter und einen Ankläger. Damit sitzen sich nicht nur Angeklagte und Gericht gegenüber, sondern auch unterschiedliche politische Systeme und Interessen. Trotzdem ist das Ziel klar: ein gemeinsames Urteil auf Grundlage von Beweisen. Der Prozess soll zeigen, dass Recht über Macht oder Interessen steht.

Die Anklage umfasst vier zentrale Punkte. Es geht um den Angriffskrieg, um Kriegsverbrechen, um Verbrechen gegen die Menschlichkeit und um die Planung dieser Taten. Für viele dieser Vorwürfe gibt es bisher keine klare juristische Grundlage. Dass sie dennoch verhandelt werden, macht den Prozess zu etwas Neuem. Hier wird Recht angewendet und auch weiterentwickelt.

Der Ablauf ist streng geregelt. Dokumente werden verlesen, Zeugen gehört, Beweise gezeigt. Besonders die Filmaufnahmen aus befreiten Konzentrationslagern machen das Ausmaß der Verbrechen sichtbar. Es sind hier keine Gerüchte mehr oder Berichte aus zweiter Hand – sondern Bilder und Tatsaschen, die sich nicht leugnen lassen. Der Gerichtssaal wird so zu einem Ort, an dem Geschichte festgehalten wird.

Auf der Anklagebank

Im Gerichtssaal sitzen 24 Männer, die einst zur Führung des NS-Staates gehörten. Unter ihnen sind bekannte Namen wie Hermann Göring, Rudolf Heß oder Joachim von Ribbentrop. Sie vertreten verschiedene Bereiche des Regimes – Politik, Militär, Wirtschaft. Gemeinsam stehen sie für ein System, das Europa in den Krieg geführt hat.

Die Anklage richtet sich nicht nur gegen einzelne Taten, sondern gegen ihre Rolle im gesamten Machtgefüge. Viele von ihnen waren an Entscheidungen beteiligt, die weitreichende Folgen hatten. Es geht um Planung, um Befehle und um die Verantwortung für das, was daraus entstanden ist. Damit wird erstmals versucht, auch die Führungsebene eines Staates juristisch zur Rechenschaft zu ziehen.

Während des Prozesses zeigen sich Unterschiede zwischen den Angeklagten. Einige weisen jede Schuld von sich und versuchen, Verantwortung auf andere abzuschieben. Hermann Göring hat beispielsweise versucht sich als loyalen Staatsmann darzustellen. Sein Handeln wäre im Interesse Deutschlands gewesen. Andere geben Teile ihrer Beteiligung zu, ohne aber das Gesamtbild anzuerkennen. Wieder andere wirken distanziert und verfolgen den Prozess, als ginge es nicht um sie selbst. Ein einheitliches Auftreten aller Angeklagten gibt es nicht.

Für das Gericht spielt das Verhalten aber nur eine untergeordnete Rolle. Entscheidend sind die Beweise. Dokumente, Protokolle und Zeugenaussagen zeichnen ein klares Bild der Abläufe. So zeigt etwa das Wannsee-Protokoll, dass es bei einen Treffen 1942 Gespräche zur „Endlösung“ gegeben hat. Das Dokument zeigt damit klar, dass die Massenermordung von Menschen geplant und koordiniert wurde. Die Dokumente hatten oft Unterschriften und zeigten klare Zuständigkeiten.

Recht und Zweifel

Im Verlauf des Prozesses wird schnell klar, dass hier nicht nur über Schuld entschieden wird. Es geht auch um die Frage, nach welchen Regeln überhaupt geurteilt werden kann. Viele der Anklagepunkte betreffen Taten, die in dieser Form zuvor nicht eindeutig im internationalen Recht festgelegt waren. Damit steht das Gericht vor einer Herausforderung.

Besonders der Vorwurf des Angriffskriegs ist neu. Dass ein Staat für das Führen eines Krieges strafrechtlich belangt wird, hat es so bisher noch nicht gegeben. Vergessen wir nicht, wir befinden uns im Jahr 1945. – Auch die Verbrechen gegen die Menschlichkeit gehen über bestehende Gesetze hinaus. Das Gericht muss entscheiden, ob diese Taten trotzdem verfolgt werden können – und kommt zu dem Schluss, dass bestimmte Verbrechen so grundlegend sind, dass sie nicht straffrei bleiben dürfen.

Gleichzeitig gibt es Kritik am Verfahren. Einige sehen in den Prozessen eine Form von Siegerjustiz, da nur Vertreter des besiegten Deutschlands angeklagt werden. Auch die Frage, ob Gesetze rückwirkend angewendet werden dürfen, wird diskutiert. Diese Einwände begleiten den gesamten Prozess und zeigen, dass es neben der Aufarbeitung der Verbrechen auch um aktuelle Politik geht.

Ein Beispiel dafür ist das Massaker von Katyn 1940. Von der sowjetischen Geheimpolizei wurden polnische Offiziere erschossen. Die Sowjetunion sitzt in Nürnberg als Siegermacht, als Ankläger und Richter. Gleichzeitig war sie selbst an einen schweren Kriegsverbrechen beteiligt. Neben der Aufarbeitung geht es also immer auch darum, das eigene Gesicht zu wahren.

Folgen für die Welt

Am 1. Oktober 1946 werden die Urteile verkündet. Zwölf der Angeklagten werden zum Tode verurteilt, sieben erhalten Haftstrafen, drei werden freigesprochen. Einer der Hauptangeklagten, Hermann Göring, entzieht sich der Vollstreckung durch Suizid kurz vor seiner Hinrichtung. Damit endet der erste große Prozess, doch die Aufarbeitung geht noch weiter.

In den folgenden Jahren finden weitere Verfahren in Nürnberg statt. Insgesamt zwölf sogenannte Nachfolgeprozesse werden durchgeführt. Ärzte stehen z.B. vor Gericht, weil sie Menschenversuche durchgeführt haben. Im Ärzteprozess wird deutlich, unter welchen Bedingungen diese Verbrechen stattfanden. Daraus entsteht später der Nürnberger Kodex, der medizinische Experimente an klare Regeln bindet. Auch Industrielle werden angeklagt, weil sie das Regime unterstützt und von der Zwangsarbeit profitiert haben.

Die Prozesse zeigen, dass Verantwortung viele Ebenen hat. Sie reicht von politischen Entscheidungen bis zu wirtschaftlicher Beteiligung. Damit wird sichtbar, dass das System nicht nur von wenigen Einzelpersonen getragen wurde. Viele Bereiche und Menschen waren eingebunden und haben funktioniert.

Gleichzeitig entstehen neue Grundsätze für das internationale Recht. Staatsführer können zur Verantwortung gezogen werden. Befehle von oben gelten nicht mehr als ausreichende Entschuldigung. Diese Regeln prägen spätere Gerichte und wirken bis heute. So war Nürnberg 1945 nicht nur ein Ort der Urteile, sondern ein Ausgangspunkt für ein neues Verständnis von Recht.

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