Nürnberg 1945 und der Weg zur Gerechtigkeit

Beitragsbild Nürnberg 1945

Nürnberg 1945: Wie ein Gerichtssaal das Völkerrecht erfand

Im Herbst 1945 war keineswegs ausgemacht, dass die Führung des NS-Staates überhaupt vor ein Gericht kommen würde. Auf der Moskauer Außenministerkonferenz im Oktober 1943 hatte der amerikanische Außenminister Cordell Hull noch Standgerichte für die Hauptverantwortlichen vorgeschlagen, und die sowjetische Delegation applaudierte. Es war ausgerechnet der britische Außenminister Anthony Eden, der auf einem Verfahren nach rechtsstaatlichen Regeln bestand. Erst im Januar 1945 setzte sich in Washington die Linie durch, die später Nürnberg prägen sollte: ein ordentlicher Prozess mit Verteidigern, Beweisaufnahme und der Möglichkeit eines Freispruchs.

Diese Vorgeschichte erklärt, warum der Prozess so verlief, wie er verlief — und warum am Ende drei Männer den Gerichtssaal als freie Menschen verließen.

Gerichtssaal mit Anklagebank, Kopfhörern, Menschen, Aktenstapeln
Rekonstruktion des Gerichtssaals, KI-generierte Illustration

Warum Nürnberg, obwohl das Gericht in Berlin saß

Der Internationale Militärgerichtshof hatte seinen ständigen Sitz formal nicht in Nürnberg, sondern in Berlin. Dort, im Gebäude des Alliierten Kontrollrats, fand am 18. Oktober 1945 die Eröffnungssitzung statt, unter Vorsitz des sowjetischen Richters Iona Nikitschenko. Es blieb die einzige Sitzung in Berlin.

Die Sowjetunion hatte auf Berlin als Verhandlungsort gedrängt, die USA auf ihre eigene Besatzungszone. Der Kompromiss des Londoner Viermächte-Abkommens vom 8. August 1945: Berlin wurde ständiger Sitz, das erste Verfahren aber fand im amerikanisch besetzten Süden statt. Dass die Wahl dort auf Nürnberg fiel, hatte handfeste Gründe. Der Justizpalast an der Fürther Straße war mit rund 22.000 Quadratmetern Nutzfläche, etwa 530 Büroräumen und rund 80 Sälen groß genug, und er hatte den Bombenkrieg fast unbeschädigt überstanden. Entscheidend war ein zweites Gebäude: das unmittelbar angrenzende Zellengefängnis. Die Angeklagten mussten nicht durch die Stadt transportiert werden.

Dass Nürnberg 1945 zugleich die Stadt der Reichsparteitage und der Rassengesetze von 1935 war, verlieh dem Ort seine symbolische Wucht. Ausschlaggebend für die Entscheidung war es nicht.

24, 21, 22 — drei Zahlen für denselben Prozess

In den meisten Darstellungen ist von 24 Angeklagten die Rede. Auf der Anklagebank saßen aber nie mehr als 21 Männer, und das Urteil betraf 22. Die Differenz erklärt sich aus drei Einzelschicksalen.

Robert Ley, Leiter der Deutschen Arbeitsfront, nahm sich am 25. Oktober 1945 in seiner Zelle das Leben, knapp vier Wochen vor Prozessbeginn. Gegen Gustav Krupp von Bohlen und Halbach wurde das Verfahren wegen Verhandlungsunfähigkeit eingestellt — die Anklage hatte den greisen Vater statt des tatsächlich verantwortlichen Sohnes Alfried auf die Liste gesetzt, ein Fehler, der die deutsche Rüstungsindustrie faktisch aus dem Hauptprozess heraushielt. Martin Bormann blieb verschollen; gegen ihn wurde in Abwesenheit verhandelt und in Abwesenheit ein Todesurteil gesprochen. Seine Leiche wurde erst 1972 bei Bauarbeiten in Berlin gefunden.

Die Urteile vom 30. September und 1. Oktober 1946: zwölf Todesstrafen, sieben Haftstrafen, drei Freisprüche. Freigesprochen wurden der ehemalige Reichsbankpräsident Hjalmar Schacht, der Diplomat Franz von Papen und der Rundfunkfunktionär Hans Fritzsche. Bei Schacht und Papen stand es im Richterkollegium zwei zu zwei — ein Patt, das zum Freispruch führte. Der sowjetische Richter Nikitschenko legte gegen alle drei Freisprüche ein Sondervotum ein.

Schaubild von 24 Angeklagten zu 22 Urteilen mit Aufschlüsselung
Eigene Darstellung.

Der vergessene Teil des Urteils: sechs Organisationen

Neben den 24 Personen klagte die Anklageschrift sechs Organisationen an: das Korps der Politischen Leiter der NSDAP, die SS samt Sicherheitsdienst, die Gestapo, die SA, die Reichsregierung sowie Generalstab und Oberkommando der Wehrmacht.

Dieser Teil des Verfahrens wird selten erzählt, war juristisch aber der folgenreichste. Erklärte das Gericht eine Organisation für verbrecherisch, so galt dieser Charakter nach Artikel 10 des Londoner Statuts in jedem späteren nationalen Verfahren gegen ein Mitglied als bewiesen und konnte nicht mehr bestritten werden. Nürnberg schuf damit eine Grundlage, auf der Hunderttausende Entnazifizierungs- und Strafverfahren aufsetzen konnten.

Der Gerichtshof ging zurückhaltend vor. Für verbrecherisch erklärt wurden das Führerkorps der NSDAP, die SS mit dem SD und die Gestapo — und auch das nur eingeschränkt: betroffen waren Funktionäre ab Kreisleiter-Ebene, die nach dem 1. September 1939 im Amt waren; reine Büro- und Pförtnerdienste blieben ausgenommen. Nicht für verbrecherisch erklärt wurden die SA, die Reichsregierung sowie Generalstab und OKW. Bei der Reichsregierung argumentierte das Gericht, der Personenkreis sei klein genug, um individuelle Schuld in Einzelverfahren zu prüfen. Die Entscheidung zum Generalstab hatte eine lange Nachwirkung: Sie wurde in der Bundesrepublik zur Legende von der „sauberen Wehrmacht“ umgedeutet, obwohl das Urteil ausdrücklich keine Unschuldserklärung war.

Die Maschine hinter dem Prozess

Der Nürnberger Prozess war auch eine logistische Operation ohne Vorbild. An 218 Verhandlungstagen wurden die Aussagen von 360 Zeugen eingeführt, 236 davon vor dem Gerichtshof selbst. Hinzu kamen rund 200.000 eidesstattliche Erklärungen als Beweismittel. Über 1.000 Menschen arbeiteten im Justizgebäude: Vernehmungspersonal, Dolmetscher, Übersetzer, Schreibkräfte.

Für die Verhandlung in vier Sprachen — Englisch, Französisch, Russisch, Deutsch — wurde eine Technik in großem Maßstab eingesetzt, die es so noch nicht gegeben hatte: das Simultandolmetschen über Kopfhörer. Was heute in jeder internationalen Organisation Standard ist, hat seinen praktischen Durchbruch in diesem Saal.

Der Prozess machte außerdem Filmmaterial zum Beweismittel. Am 29. November 1945, eine Woche nach Prozessbeginn, führte die Anklage den einstündigen Dokumentarfilm „Nazi Concentration Camps“ vor, zusammengestellt aus Aufnahmen alliierter Kameraleute bei der Befreiung der Lager. Als das Licht wieder anging, herrschte Schweigen im Saal. Die Prozessakten wurden nach Verfahrensende in vier Sprachen zu je 42 Bänden veröffentlicht — ein Aktenbestand, von dem die Holocaustforschung bis heute lebt.

Wer statt zu lesen lieber zuhören möchte, findet hier das Video zum Thema:

Der Streit ums Recht: Bestrafung ohne Gesetz?

Der ernsteste Einwand gegen Nürnberg kam nicht von den Angeklagten, sondern von Juristen: nulla poena sine lege — keine Strafe ohne Gesetz. Vor allem der Vorwurf des Angriffskriegs galt als neu. Bestraft wurde, was zum Zeitpunkt der Tat nicht eindeutig strafbar gewesen war.

Die Anklage hatte darauf eine konkrete Antwort. Deutschland hatte 1928 den Briand-Kellogg-Pakt unterzeichnet und sich damit völkerrechtlich verpflichtet, auf den Krieg als Mittel zur Lösung internationaler Streitfälle zu verzichten. Der britische Hauptankläger Hartley Shawcross führte am 4. Dezember 1945 aus, dass seit 1928 kein führender Staatsmann ernsthaft habe annehmen können, ein Angriffskrieg sei rechtmäßig. Das Verbot habe bestanden, nur die Strafandrohung habe gefehlt.

Der zweite Einwand lautet Siegerjustiz, und er lässt sich nicht vollständig ausräumen. Angeklagt wurden ausschließlich Vertreter der besiegten Seite. Die alliierten Flächenbombardements deutscher Städte, die sowjetische Besetzung Ostpolens 1939 oder das deutsch-sowjetische Geheimabkommen vom August 1939 kamen als Anklagepunkte nicht vor. Die Verteidigung nutzte das systematisch; das Gericht ließ die Argumentation über weite Strecken nicht zu.

Katyn: der Riss im Gerichtssaal

Kein Vorgang zeigt diese Schwäche deutlicher als das Massaker von Katyn. Im Frühjahr 1940 hatte die sowjetische Geheimpolizei NKWD dort und an weiteren Orten Tausende gefangene polnische Offiziere erschossen. Deutsche Einheiten entdeckten die Massengräber im April 1943.

In Nürnberg trat die Sowjetunion nun nicht etwa als Beschuldigte auf — sie versuchte im Gegenteil, das eigene Verbrechen den deutschen Angeklagten anzulasten. Der sowjetische Hauptankläger Roman Rudenko ließ Katyn gegen den ausdrücklichen Rat der westlichen Ankläger in die Anklageschrift aufnehmen. Das Gericht ließ daraufhin je drei sowjetische und drei deutsche Zeugen vernehmen. Als keine Seite die Täterschaft der anderen beweisen konnte, entschied der Vorsitzende Richter Geoffrey Lawrence, keine weiteren Zeugen zuzulassen und den Punkt fallenzulassen. Im Urteil vom 1. Oktober 1946 kommt Katyn mit keinem Wort vor.

Damit scheiterten beide Manöver: die sowjetische Geschichtsfälschung ebenso wie der deutsche Versuch, daraus eine Entlastung der Wehrmacht zu konstruieren. Die Sowjetunion räumte die eigene Verantwortung für Katyn erst 1990 ein.

Was aus Nürnberg wurde

Zeitleiste Mai 1945 bis August 1947
Eigene Darstellung.

Die zwölf Nachfolgeprozesse vor amerikanischen Militärgerichten zwischen Dezember 1946 und 1949 reichten tiefer in die Gesellschaft hinein als der Hauptprozess: Ärzte, Juristen, Industrielle, Einsatzgruppenführer, Diplomaten. Der erste war der Ärzteprozess, eröffnet am 9. Dezember 1946. Angeklagt waren 23 Personen, darunter 20 Mediziner. Am 20. August 1947 ergingen sieben Todesurteile, sieben Freisprüche und neun Haftstrafen. In der Urteilsbegründung formulierten die Richter zehn Grundsätze über zulässige medizinische Versuche am Menschen — jene Regeln, die ab Mitte der 1960er Jahre als „Nürnberger Kodex“ zur Grundlage der modernen Forschungsethik und des Prinzips der informierten Einwilligung wurden. Der Begriff selbst kommt im Urteil nicht vor.

Aus dem Hauptprozess selbst gingen 1950 die von der UN-Völkerrechtskommission formulierten Nürnberger Prinzipien hervor. Zwei davon sind bis heute tragend: Ein Staatsoberhaupt oder Regierungsmitglied ist nicht durch sein Amt vor Strafverfolgung geschützt, und ein Befehl von oben befreit nicht von der Verantwortung, solange eine moralische Entscheidung möglich war.

Der Weg von dort zu einem ständigen Gericht dauerte allerdings fast ein halbes Jahrhundert. Der Kalte Krieg legte die Idee auf Eis; bereits der von Frankreich und der Sowjetunion gewünschte zweite IMT-Prozess gegen Industrielle kam nicht mehr zustande. Erst 1993 und 1994 richtete der UN-Sicherheitsrat die Ad-hoc-Tribunale für das ehemalige Jugoslawien und für Ruanda ein. Das Römische Statut von 1998 schuf den Internationalen Strafgerichtshof, der 2002 seine Arbeit aufnahm.

Der Prozess in Zahlen

Verhandlungsdauer20.11.1945 – 1.10.1946
Verhandlungstage218
Angeklagte Personen24 angeklagt, 21 auf der Anklagebank, 22 im Urteil
Angeklagte Organisationen6, davon 3 für verbrecherisch erklärt
Zeugenaussagen360, davon 236 vor Gericht
Eidesstattliche Erklärungenrund 200.000
Mitarbeitende des Gerichtsüber 1.000
Verhandlungssprachen4 (simultan gedolmetscht)
Prozessakten42 Bände je Sprache

Weiterlesen: Die Zusammenarbeit der vier Siegermächte, die den Prozess in Nürnberg trug, zerbrach wenig später: 1948 sperrte die Sowjetunion die Land- und Wasserwege nach West-Berlin. Wie die Westmächte darauf reagierten, erfahrt ihr im Beitrag Berliner Luftbrücke 1948 nach West-Berlin.

Quellen

  • Bayerisches Staatsministerium der Justiz / OLG Nürnberg: Der Nürnberger Prozess. Das Internationale Militärtribunal 1945–1946 — justiz.bayern.de
  • Annette Weinke: Nürnberger Prozesse, in: Historisches Lexikon Bayerns — historisches-lexikon-bayerns.de
  • Bundesarchiv: „Die Welt klagt an!“ NS-Verbrecher vor Gericht — bundesarchiv.de
  • Memorium Nürnberger Prozesse, Museen der Stadt Nürnberg — museen.nuernberg.de
  • Deutsches Ärzteblatt: Nürnberger Kodex — Die Folgen für die Prinzipien des ärztlichen Handelns — aerzteblatt.de

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