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Ein Verbrechen, das erst erfunden werden musste
Die Hexenverfolgung gilt im Alltagsgebrauch als finsteres Mittelalter. Die Forschung sieht das anders. Der Zeitraum, in dem in Europa am häufigsten Menschen als Hexen hingerichtet wurden, liegt zwischen etwa 1560 und 1630 — mitten in der Frühen Neuzeit, zeitgleich mit Buchdruck, Reformation und den Anfängen der modernen Staatsverwaltung. Das Mittelalter kannte den Glauben an Zauberei, aber kaum die systematische Verfolgung.
Der entscheidende Schritt war nicht, dass Menschen an Magie glaubten. Das taten sie über Jahrhunderte, ohne dass Scheiterhaufen brannten. Der Schritt bestand darin, aus einzelnen Schadenszauber-Vorwürfen eine geschlossene Verbrechenslehre zu bauen: Teufelspakt, nächtlicher Flug, Sabbat, organisierte Sekte. Erst dieses Paket machte aus einer Nachbarschaftsstreitigkeit ein Delikt, das Massenprozesse rechtfertigte. Die Forschung nennt es den kumulativen Hexenbegriff.
Als die Kirche den Hexenglauben selbst bekämpfte
Die bekannteste Quelle für die frühe kirchliche Haltung ist der sogenannte Canon episcopi. Er taucht um 906 im Sendhandbuch des Abtes Regino von Prüm auf, der ihn fälschlich einem spätantiken Konzil von Ancyra zuschrieb. Der Text beschreibt Frauen, die nachts angeblich im Gefolge der Göttin Diana durch die Luft reiten — und erklärt genau das für Einbildung. Wer den Flug für real hält, gilt dem Kanon nach selbst als vom Glauben abgefallen.
Über Burchard von Worms und Ivo von Chartres gelangte der Text um 1140 in das Decretum Gratiani und damit in das allgemeine Kirchenrecht. Bis ins Spätmittelalter war das die offizielle Linie: Zauberei ist geistlicher Verrat, aber keine wirksame Technik. Strafen blieben entsprechend milde, meist Bußen oder Ausschluss aus der Gemeinde.
Vorbereitet hatte diese Position Augustinus von Hippo. Er hielt magische Handlungen für unwirksam, deutete sie aber als stillschweigenden Pakt mit Dämonen. Konkrete Anweisungen zur Hexenverfolgung enthalten seine Schriften nicht — er lieferte das theologische Deutungsmuster, nicht das Strafrecht.
In unserem Video zum Thema folgen wir dieser Entwicklung als durchgehende Erzählung, von der antiken Zauberfurcht bis zum letzten Prozess — mit Karten und Illustrationen, die den räumlichen Verlauf sichtbar machen.
Die Erfindung der Hexe: Westalpen, 15. Jahrhundert
Der Bruch kam nicht im 13. Jahrhundert, sondern rund zweihundert Jahre später und geografisch eng begrenzt. Als Kerngebiet gelten die Westalpen: das Wallis, die Waadt, Savoyen, das Aostatal und die Dauphiné. Dort existierte seit der Verfolgung der Waldenser eine ständige Inquisition mit Sitz in Lausanne, also ein eingespielter Apparat, der ein neues Delikt sofort verarbeiten konnte.
1428 kam es im Wallis zur ersten Hexenverfolgung, die man systematisch nennen kann. Sie begann in den Tälern südlich von Siders und Sitten, erfasste binnen Monaten das gesamte Wallis und kostete Hunderte Menschen das Leben. Der Luzerner Chronist Hans Fründ hielt die Ereignisse um 1430 fest; seine Schilderung ist der älteste bekannte Bericht über die beginnenden Verfolgungen.
Parallel entstanden die ersten Traktate, die das Verbrechen beschrieben. Die Errores Gazariorum — „Die Irrtümer derer, die auf einem Besen reiten“ — behandeln um 1430/1440 erstmals ausführlich den Flug zum Sabbat. Der Dominikaner Johannes Nider kommentierte die Prozesse im Formicarius, hielt den Hexenflug aber unter Berufung auf den Canon episcopi weiterhin für eine Täuschung.
Zusammengeführt wurde all das auf dem Konzil von Basel (1431–1437). Dort trugen Theologen Prozessakten aus dem Wallis, der Waadt und Savoyen zusammen und diskutierten, was Hexerei überhaupt sei. Aus regionalen Verfahren wurde europäisches Gelehrtenwissen.

Der „Hexenhammer“ — und was er nicht war
1486 erschien in Speyer der Malleus maleficarum. Autor war der Dominikaner und Inquisitor Heinrich Kramer, latinisiert Institoris. Jakob Sprenger steht auf den meisten alten Titelblättern als Mitautor; nach einer in der Forschung diskutierten, nicht unumstrittenen These war er an der Entstehung nicht beteiligt. Bis 1669 erschienen rund 29 Auflagen, insgesamt etwa 30.000 Exemplare — für die Zeit eine gewaltige Zahl.
Drei Einschränkungen sind wichtig, weil sie in populären Darstellungen meist fehlen.
Erstens war das Buch nie amtlich anerkannt. Weder kirchliche noch weltliche Obrigkeiten machten es zur verbindlichen Grundlage. Die beigebundene Zustimmung der Kölner Theologischen Fakultät gilt als problematisch; Kramers Ordensbruder Sprenger ging später ausdrücklich gegen ihn vor.
Zweitens folgte auf die erste Welle eine lange Pause. Um 1520 ebbten die Verfolgungen ab, und das Buch verschwand für Jahrzehnte weitgehend vom Markt. Seine eigentliche Wirkung entfaltete es erst in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts, als andere Bedingungen dazukamen.
Drittens schuf es die Hexereilehre nicht, sondern bündelte sie. Kramer sammelte, was seit den 1430er Jahren in den Westalpen formuliert worden war, ordnete es und lieferte dazu eine Verfahrensanleitung. Genau das machte es gefährlich: Es war weniger ein theologisches Werk als ein Handbuch.
Kälte, Hunger und die Suche nach Schuldigen
Warum eskalierte es dann ab etwa 1560? Ein Erklärungsstrang, der heute breit diskutiert wird, verbindet die Prozesse mit der Kleinen Eiszeit. Deren kälteste Phase liegt zwischen 1560 und 1630 und fällt damit fast exakt mit dem Höhepunkt der Hexenverfolgungen zusammen. Kalte, nasse Sommer bedeuteten Missernten, steigende Getreidepreise und Hunger.
Der Historiker Wolfgang Behringer hat diesen Zusammenhang ausgearbeitet, aufbauend auf Überlegungen von Hartmut Lehmann. Der Schweizer Umwelthistoriker Christian Pfister verglich für Mitteleuropa die Zahl der Hinrichtungen mit der Zahl extrem kalter Sommermonate zwischen 1560 und 1670. Auffällig ist dabei, dass der Vorwurf des Wettermachens in den Prozessakten genau dann zunimmt, wenn das Klima kippt — obwohl die offizielle Kirchenlehre den Volksglauben an Wetterzauber zunächst zurückgewiesen hatte.
Wichtig ist die Gewichtung: Das Klima war Schrittmacher, nicht Ursache. Wo die Gerichtsbarkeit zentral organisiert war und hohe Beweisanforderungen galt, blieben Prozesse selten — auch bei schlechten Ernten. Wo kleine Territorien, lokale Gerichte und der Druck der Dorfgemeinschaft zusammenkamen, eskalierte es.

Wie viele Opfer?
Verlässliche Gesamtzahlen gibt es nicht, weil große Teile der Akten verloren sind. Die Forschung arbeitet daher mit vorsichtigen Hochrechnungen.
| Größe | Schätzung |
|---|---|
| Hinrichtungen europaweit | rund 50.000 bis 60.000 |
| davon Heiliges Römisches Reich | rund 25.000 |
| Schottland | rund 1.000 |
| Dänemark | rund 1.000 |
| Frankreich | rund 400 (bei ca. 20 Mio. Einwohnern) |
| Norwegen | rund 350 |
| England | rund 300 |
| Schweden | rund 300 |
| Finnland | rund 115 |
| Irland | so gut wie keine |
| Frauenanteil Mitteleuropa | etwa drei Viertel |
Zwei Befunde daraus verdienen Beachtung. Erstens die extreme regionale Ungleichverteilung: Rund die Hälfte aller Hinrichtungen entfällt auf das Gebiet des heutigen Deutschland. Frankreich war deutlich bevölkerungsreicher und kommt trotzdem auf einen Bruchteil. Zweitens spielte die Konfession offenbar nur eine untergeordnete Rolle — katholische wie protestantische Obrigkeiten verfolgten, und das katholische Irland verfolgte fast gar nicht.
Der Frauenanteil lag in Mitteleuropa bei etwa drei Vierteln, war aber nicht überall gleich. In Nordeuropa waren Männer deutlich stärker betroffen. In Bamberg lag der Männeranteil bei bis zu einem Viertel, in der Stadt Trier bei etwa einem Drittel. Und in der Frühphase um 1400 waren Männer sogar in der Mehrheit, weil sich die Hexenprozesse aus den Ketzerprozessen entwickelten, in denen überwiegend Männer angeklagt wurden.
Zum Vergleich der Größenordnungen: Die alte Behauptung von neun Millionen Opfern geht auf eine Hochrechnung des 18. Jahrhunderts zurück, wurde im 19. Jahrhundert konfessionspolitisch instrumentalisiert und hält sich bis heute. Sie ist um rund den Faktor 150 zu hoch.

Die Prozesse von Trier, Bamberg und Würzburg
Die größten Verfolgungswellen im Reich hingen an einzelnen Landesherren. In der Diözese Trier begannen die Prozesse 1581 unter Erzbischof Johann von Schönenberg und erreichten 1587 die Stadt; allein dort starben rund 368 Menschen. Betroffen waren nicht nur Arme, sondern auch Bürgermeister, Doktoren und Geistliche. In Bamberg ließ Fürstbischof Johann Georg Fuchs von Dornheim zwischen 1626 und 1631 verfolgen, in Würzburg lief zeitgleich eine vergleichbare Welle.
Dass gerade wohlhabende Angeklagte ins Visier gerieten, hatte einen handfesten Grund: Das Vermögen der Verurteilten fiel an die Prozessbeteiligten. Materielle Interessen der Verfolger sind in der Forschung zu Franken als eigenständiger Faktor beschrieben.
Wer die Prozesse stoppte
Der Widerspruch kam nicht erst mit der Aufklärung. Der Arzt Johann Weyer legte bereits 1563 eine Schrift gegen die Prozesse vor. Der Theologe Cornelius Loos verfasste 1592 eine Kritik und starb im Gefängnis.
Am folgenreichsten war die Cautio Criminalis, 1631 anonym in Rinteln gedruckt. Verfasser war der Jesuit Friedrich Spee, der als Beichtvater Verurteilte begleitet hatte. Sein Argument war kein theologisches, sondern ein verfahrenslogisches: Unter der Folter gesteht jeder alles. Damit beweist ein Geständnis nichts — und ein Verfahren, das auf erzwungenen Geständnissen beruht, produziert zwangsläufig Unschuldige. Spee verlor daraufhin seinen Lehrstuhl; sein Ordensgeneral hielt die Hand über ihn. 1647 erschien eine deutsche Übersetzung, über die auch Königin Christina von Schweden auf das Thema aufmerksam wurde. Leibniz und der Jurist Christian Thomasius griffen die Argumentation später auf.
Anna Göldi, 1782
Die letzte Hinrichtung dieser Art in Europa fand am 13. Juni 1782 in Glarus statt. Die 48-jährige Magd Anna Göldi wurde öffentlich mit dem Schwert enthauptet, nicht verbrannt.
Der Fall zeigt, wie sehr sich die Zeit bereits gedreht hatte. Das Urteil vermied den Vorwurf der Hexerei und lautete offiziell auf Vergiftung beziehungsweise „Verderbung eines Kindes“ — dem achtjährigen Kind ihres früheren Dienstherrn, des Arztes und Richters Johann Jakob Tschudi. Die Prozessakten wurden vernichtet. Trotz Pressezensur wurde der Fall in Deutschland und der Schweiz als Justizmord diskutiert.
2008 rehabilitierte der Glarner Landrat Anna Göldi. Es war die weltweit erste Rehabilitierung einer als Hexe Verurteilten durch ein Parlament. Vorausgegangen waren Recherchen des Juristen Walter Hauser, der nachwies, dass das Todesurteil von einer gar nicht zuständigen Instanz gefällt worden war. 2009 folgte die moralische Rehabilitierung von Catherine Repond im Kanton Freiburg.
Um 1800 waren Magiedelikte aus den europäischen Gesetzbüchern verschwunden.
Was offen bleibt
Drei Punkte gelten in der Forschung weiterhin als strittig oder ungeklärt.
Erstens die Opferzahlen. Behringer hat bewusst Untergrenzen formuliert — rund 30.000 für Europa — statt Obergrenzen zu schätzen, weil die Aktenverluste jede Hochrechnung angreifbar machen. Die verbreiteten 50.000 bis 60.000 sind eine Konvention, kein Messwert.
Zweitens die Autorschaft des Hexenhammers. Ob Sprenger beteiligt war, ist nicht abschließend geklärt.
Drittens das Gewicht der einzelnen Ursachen. Klima, Konfessionalisierung, Ausbau der Gerichtsbarkeit, materielle Interessen, Dorfkonflikte und Geschlechterbilder wirkten zusammen. Wie stark jeder Faktor wog, wird regional unterschiedlich beantwortet — und genau deshalb bleibt die Frage interessant, warum dieselbe Lehre in Irland folgenlos blieb und im Frankenland Hunderte Menschen das Leben kostete.
Weiterlesen: Die Kleine Eiszeit wird nicht nur mit den Hexenprozessen in Verbindung gebracht, sondern auch mit dem Ende der nordischen Siedlungen auf Grönland. Welche Rolle das Klima dort spielte, erfahrt ihr im Beitrag Grönland und Dänemarks historische Verbindung.
Quellen
- Wirelex – Das wissenschaftlich-religionspädagogische Lexikon (Deutsche Bibelgesellschaft): Hexenverfolgungen. https://www.die-bibel.de/ressourcen/wirelex/5-inhalte-ii-kirchengeschichtsdidaktik/hexenverfolgungen
- Georg Modestin: „Von den hexen, so in Wallis verbrant wurdent“. Eine wieder entdeckte Handschrift mit dem Bericht des Chronisten Hans Fründ über eine Hexenverfolgung im Wallis (1428), in: Vallesia 60 (2005). https://www.academia.edu/11895039/
- Werner Tschacher: Der Flug durch die Luft zwischen Illusionstheorie und Realitätsbeweis. Studien zum sog. Kanon Episcopi und zum Hexenflug, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Kanonistische Abteilung 85 (1999), S. 225–276. (Fachzeitschrift, kein freier Volltext)
- historicum.net, Themenportal Hexenforschung: Wege nach Deutschland — Das Ausgreifen der Hexenverfolgung aus ihrem Ursprungsgebiet um 1440–1500 (Archivfassung der Bayerischen Staatsbibliothek). https://langzeitarchivierung.bib-bvb.de/wayback/20190716084916/https://www.historicum.net/themen/hexenforschung/thementexte/magisterarbeiten/artikel/wege-nach-deuts/
- Bundesamt für Kultur (Schweiz), Liste der lebendigen Traditionen: Dossier Anna Göldi (PDF). https://www.lebendige-traditionen.ch/dam/tradition/it/dokumente/tradition/gl/anna_goeldi.pdf.download.pdf/anna_goeldi.pdf
- fowid – Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland: Hexenverfolgungen (Opferzahlen nach dem Forschungsstand von Wolfgang Behringer). https://fowid.de/meldung/hexenverfolgungen

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